Abschaffung der Industriezölle in der Schweiz ab 1.1.2024 – Auswirkungen auf Importeure respektive Ausführer in der Schweiz
Die einseitige Abschaffung der Industriezölle (Zolltarifkapitel 25–97) in der Schweiz ist gemäss Bundesrat eine Massnahme zur Bekämpfung der «Hochpreisinsel Schweiz». So sollen die Bürger von günstigeren importierten Konsumgütern profitieren, aber auch die verarbeitende Industrie in Form von niedrigeren Produktionskosten und einer damit verbundenen Steigerung des Umsatzes.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument (siehe Download).