Brexit: Ab dem 31. Januar 2020 mit einer Übergangsfrist
Grossbritannien wird am 31. Januar die Europäische Union verlassen. Bis Ende des Jahres wird sich beim Warenverkehr zwischen den Ländern der Europäischen Union und Grossbritannien aber nichts ändern. Danach soll ein Freihandelsvertrag zwischen den EU-Staaten und Grossbritannien in Kraft treten. Ob ein solcher Freihandelsvertrag bis Ende des Jahres verhandelt und verabschiedet werden kann, ist jedoch noch unklar.
Eine Übersicht der notwendigen Vorbereitungsmassnahmen bietet daher nach wie vor die Brexit Checkliste (s. Download).
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