Brexit: Nach dem Austritt ist vor dem Austritt
Nun ist es offiziell: Grossbritannien hat die Europäische Union verlassen, der Brexit ist Realität. Eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres bewahrt Wirtschaft und Logistik auf beiden Seiten des Ärmelkanals momentan noch vor grösseren Auswirkungen. Was danach passiert, ist jedoch noch nicht geregelt.
Symbolträchtig sollte der Big Ben, die Glocke im Elisabeth Tower des britischen Parlamentsgebäudes, am Abend des 31. Januar mit lautem Geläut den vollzogenen Brexit verkünden. Allerdings verhinderten die aktuellen Renovierungsarbeiten das Vorhaben. Auch das Zifferblatt der monumentalen Turmuhr wird derzeit mit neuen weissen Glasscheiben versehen. Hergestellt von einem Spezialbetrieb in der Oberpfalz, bringt DACHSER diese in Handarbeit gefertigten Einzelstücke, aktuell noch ganz ohne Zollgrenzen, per Lkw auf die Insel.
Doch Zollgrenzen zwischen europäischem Festland und Grossbritannien könnten schon in wenigen Monaten Realität sein. Dann gilt für Grossbritannien automatisch das Zollrecht für den Warenverkehr mit Drittstaaten. Gibt es bis Ende des Jahres keinen Freihandelsvertrag zwischen den EU-Staaten und Grossbritannien, ist mit einem „hartem Austritt“ aus dem EU-Binnenmarkt und der Europäischen Zollunion zu rechnen. In diesem Fall würden auch keine Vergünstigungen mehr greifen, wie aktuell zum Beispiel im Warenverkehr der EU-Länder mit der Schweiz oder den Ländern des Europäischen Wirtschaftraums (EWR).
Das Thema Zoll ist nicht vom Tisch
Ob ein Freihandelsvertrag bis Ende des Jahres jedoch verhandelt und verabschiedet werden kann, scheint vielen Beobachtern fraglich und eine weitere Fristverlängerung unumgänglich. Diese kann bis Juni noch beschlossen werden, was vom britischen Premierminister Boris Johnson momentan jedoch ausgeschlossen wird. Ebenfalls eine Absage erteilt er dem Vorschlag, dass Grossbritannien nach 2020 Teil der Zollunion bleiben kann. Es bleibt also spannend im Brexit-Krimi, der Ausgang ist weiter offen.
„Das Thema Zoll beim Warenverkehr mit Grossbritannien wird uns weiterhin beschäftigen“, sagt Wolfgang Reinel, Managing Director European Logistics North Central Europe. „Schon seit Jahren laufen bei uns die Vorbereitungen für den Brexit. Die kurze Verschnaufpause gilt es nun zu nutzen, um Details zu hinterfragen und unsere Lösungen weiter zu verbessern.“ Als Logistikdienstleister übernimmt DACHSER die zukünftige Zollabwicklung für die Warentransporte zwischen EU und Grossbritannien und sorgt so für möglichst reibungslose Abläufe. Voraussetzung hierfür sind unter anderem die zollrechtlichen Handelsdokumente und die notwendige Vollmacht der jeweiligen Importeure. „Hier sind wir natürlich nach wie vor auf die Bereitstellung der relevanten obligatorischen Informationen sowie die schriftliche Bestätigung der Mandate angewiesen, die Verzollung für unsere Kunden durchzuführen“, betont Wolfgang Reinel.
„Wir haben die nötige Infrastruktur geschaffen und Lösungen erarbeitet“, so Wolfgang Reinel weiter. „Wegen verbleibender Regelungslücken bleibt der enge und vertrauensvolle Austausch mit unseren Kunden, Partnern und Kollegen im ganzen DACHSER-Netzwerk von grosser Bedeutung. Nur so schaffen wir es, auch das nächste und hoffentlich letzte Kapitel im Brexit-Krimi erfolgreich zu bewältigen.“
Eine Übersicht der notwendigen Vorbereitungsmassnahmen bietet nach wie vor die Brexit Checkliste https://www.dachser.ch/de/mediaroom/downloads/Switzerland/190613_Brexit_Kundenleitfaden_DE.pdf.