Zurück

Brexit - Update

Neue Herausforderungen bei Ursprungsberechnungen.

Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Handelsabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien (GB) ist nicht vollständig mit dem kürzlich ausgehandelten Abkommen zwischen der EU und GB kompatibel. Darauf weist ein Zirkular der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) vom 28. Dezember 2020 hin.

Beim Geltendmachen von präferenziellem Ursprung müssen Schweizer Ausführer bei Exporten nach GB seit dem 1. Januar 2021 Folgendes beachten:

  • Bei der Herstellung von Waren in der Schweiz gelten Vormaterialien aus der EU (auch wenn diese zollfrei importiert wurden) als drittländisch. Diese dürfen bei der Ursprungsberechnung nicht mehr als Ursprungsware betrachtet werden.
  • Sofern Unternehmen Handelsware aus der EU als präferenzbegünstigt beziehen und diese nach GB weiterversenden, können sie dazu keine Ursprungserklärung oder EUR.1 ausstellen. Der Empfänger in GB muss beim Import eine Zollabgabe entrichten.

Weitere Details können Sie im Zirkular der EZV nachlesen: 

EZV - Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich tritt am 1.1.2021 in Kraft; Aktualisierung 

Oder kontaktieren Sie unseren Zollbeauftragten European Logistics, Mario Caccivio unter mario.caccivio@dachser.com

Wir unterstützen Sie gerne, falls Unklarheiten bestehen. Zudem bietet DACHSER Ihnen ein funktionierendes und sicheres Logistik-Netzwerk für Transporte von und nach Grossbritannien an.

DACHSER weltweit
Kontakt aufnehmen
Ansprechpartner Grazia Rubichi