Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC)
Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in einer befristeten Verordnung Erleichterungen im Umweltrecht beschlossen.
Aufgrund der Covid-19 Pandemie ist der Bedarf an Desinfektionsmitteln stark gestiegen. Um das Angebot rasch und zu niedrigeren Kosten erhöhen zu können, sollen Desinfektionsmittel rückwirkend vom 28. Februar bis und mit 31. August 2020 von der VOC-Lenkungsabgabe befreit werden.
Davon betroffen sind die folgenden Zolltarifnummern:
- Import von Desinfektionsmittel: Zolltarifnummern 3808.9410 und 3808.9480
- Import von VOC-haltigen Stoffen in Desinfektionsmitteln: Zolltarifnummern 3003.9000 und 3004.9000
Die Rückerstattung ist mittels EZV Formular möglich, hier finden Sie alle nötigen Informationen dazu: