Neues EU-Sanktionspaket: Nachweispflicht zu Eisen- und Stahlimporten
Mit dem 11. Sanktionspaket der EU tritt zum 30. September 2023 eine Nachweispflicht für Eisen- und Stahlimporte in Kraft, wenn diese ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden.
Schon seit dem vierten EU-Sanktionspaket (15. März 2022) besteht ein Verbot des Erwerbs und der Einfuhr von bestimmten Stahl- und Eisenerzeugnissen, wenn diese ihren Ursprung in Russland haben oder dort ausgeführt worden sind. Das nun 11. Sanktionspaket bringt diese Nachweispflicht für Einfuhren aus allen Drittländern.
Konkret bedeutet das, dass ab dem 30. September 2023 zum Zeitpunkt der Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahl Waren (Auflistung durch Lexparency) ein Nachweis über das Ursprungsland dieser Waren, die für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden, von Logistikkunden vorgelegt werden muss.
Neben den von der Kommission der Europäischen Union Mill Test Certificates (MTC) können als geeignete Nachweise unter anderem auch Rechnungen, Lieferscheine, Qualitätszertifikate, Qualitätszeugnisse, Langzeitlieferantenerklärungen, Kalkulations- und Fertigungsunterlagen, Zolldokumente des Ausfuhrlandes, Geschäftskorrespondenzen, Produktionsbeschreibungen, Erklärungen des Herstellers oder Ausschlussklauseln in Kaufverträgen anerkannt werden, aus denen der nichtrussische Ursprung der Vorprodukte hervorgeht.
Bei Fragen oder Unklarheiten zum 11. Sanktionspaket der EU und den entsprechenden Auswirkungen auf Ihre Lieferketten, wenden Sie sich bitte an ihren gewohnten Ansprechpartner bei DACHSER.