10.02.2023
Laut Bundesratsbeschluss können Industrieprodukte der Zolltarifkapitel 25 - 97 ab 1. Januar 2024 zollfrei in die Schweiz eingeführt werden.
Einsparungen
Neben dem Zollbetrag entfallen dadurch auch gegebenenfalls anfallende Vorausgebühren des Zolldienstleisters/Spediteurs. Ausserdem ermöglicht die Neuerung eine vereinfachte, weniger zeitaufwändige Zollabwicklung durch die geplante Verkürzung der Zolltarifnummern auf generell 6-Stellen des Harmonisierten Systems (HS) und die Minimierung von Spezialverfahren (z.B. vorübergehende Einfuhr, aktive Veredlung).
Was bleibt
Trotz der Abschaffung der Industriezölle bleibt die Pflicht zur Zollanmeldung der Waren. Abgaben wie beispielsweise Spirituosen– oder Tabaksteuern, MwSt. etc. müssen weiterhin beim Import entrichtet werden.
Die Pflicht zur Zolltarifierung bleibt bestehen, auch wenn ab 1. Januar 2024 die Notwendigkeit zur Austarifierung über die 6. Stelle hinaus entfällt. Der Schweizer Importeur kann die HS-Zolltarifnummer des Lieferanten übernehmen. Da das BAZG die 8-stellige Zolltarifnummer beibehält, muss die sechs-stellige Zolltarifnummer mit „00“ ergänzt werden. Beispiel: DE-Zolltarifnummer: 3919 10 80 27 Neu CH-Zolltarifnummer: 3919.10. Angabe in der CH-Zollanmeldung: 3919.1000
Trotz der Abschaffung der Industriezölle müssen Exporteure bei der Ausstellung von präferenziellen Ursprungsnachweisen bei der Ausfuhr, den Nachweis des Imports der Ware mit Präferenz weiterhin erbringen. Beispiel: Ihr Unternehmen importiert Zahnräder aus Deutschland im Wert von CHF 15'000.-. Der DE-Ausführer stellt keinen präferenziellen Ursprungsnachweis aus, weil er weiss, dass die Schweiz auf seine Ware keinen Zoll erhebt. Die Zahnräder sollen nun nach Dänemark exportiert werden. Sie können jedoch keinen präferenziellen Ursprungsnachweis ausstellen, da beim Import in die Schweiz keiner vorlag. Der Kunde in Dänemark muss nun für die EU-Zahnräder eine Zollabgabe von 2.7 % des Zollwertes (CHF 405.-) entrichten, was nicht in seinem Interesse ist.
Unser Service
Das Zollteam von DACHSER hilft Kunden sicher und schnell durch das Zoll-Labyrinth in der Schweiz und im Ausland. Wir empfehlen unseren Kunden auch nach dem 1. Januar 2024 beim Absender auf eine Präferenzangabe zu bestehen. So vermeiden sie bei der Wiederausfuhr, dass ihre Kunden im Ausland eventuell Zollabgaben entrichten müssen.