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Neues Zollgesetz

Die eidgenössische Zollverwaltung hat mit dem Beginn der Vernehmlassung das neue Zollgesetz vorgestellt. Dieses soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Hier den Link zum neuen Zollgesetz, respektive zu den Unterlagen der Vernehmlassung:

Es ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

  • Das heute bestehende Grenzwachtkorps (uniformiertes Personal) und das zivile Personal weden zusammengeführt. Neu heisst es "Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
  • Das Zollverfahren soll vereinfacht werden. Alle Zollverfahren, wie z.B. das Veredelungsverfahren werden von den Speditionen im gleichen Warenverkehrssystem erfasst. Erweitert wird auch die periodische Zollanmeldung (z.B. 1. Warenanmeldung im Monat für tägliche Einfuhren von gleichen Waren)Die Verzollung soll durchgehen digitalisiert werden.
  • Die verschiedenen Akteure im Verzollungsprozess werden zusammengefasst in den Transportverantwortlichen, dern Datenverantwortlichen (Spedition, Verzollungsagent) und den Warenverantwortlichen (Importeur, Empfänger). 
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