Warensicherung einfach erklärt

Eine gewissenhafte Ladungssicherung bei allen Lkw der DACHSER Spedition AG vor Beginn ihrer Fahrten zählt zu den Standardmassnahmen des Unternehmens im Rahmen der Qualitätssicherung.

Ladensicherung in einem DACHSER Lkw

Ladungssicherung ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern Teil des Kundenservice und der sozialen Verantwortung jeder und jedes Mitarbeitenden. Sie dient der Vermeidung von Schäden an der Transportware und dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Daher werden Lagermitarbeitende und Fahrer oder Fahrerinnen regelmässig zum Thema Ladungssicherung geschult.

Was es bei der Ladungssicherung zu beachten gilt, erklären die nachfolgenden zehn Punkte:

1. Die Ladung, ob klein, gross, sperrig oder schwer, muss – einschliesslich der Utensilien zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen – so im Laderaum verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, sich seitlich verschieben, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.

2. Beim Transport von Ladegut verwandelt sich Masse in Kraft. Das ist ein Naturgesetz. Beim Anfahren, in Kurven und beim Bremsen entstehen Kräfte, denen durch die nachfolgend beschriebenen Sicherungsmassnahmen entgegengewirkt werden sollte.

3. Insgesamt gilt es beim Transport, vier physikalische Faktoren zu beachten:

a) Beschleunigungs-, Flieh- und Verzögerungskräfte: Bremst der Fahrer oder die Fahrerin, wirkt das 0,8-fache der Gewichtskraft der Ladung in Längsrichtung nach vorn. Bei Kurvenfahrten und beim Anfahren wirkt das 0,5-fache der Gewichtskraft der Ladung.


b) Reibung: Je höher diese zwischen Ladegut und Fahrzeugboden ist, desto besser. Reibung respektive Haltekraft entsteht u.a. durch «rutschhemmendes Material». Allerdings kann die Reibungskraft maximal 60 Prozent der Gewichtskraft festhalten. Durch Ölspuren, Feuchtigkeit, Raureif, Frost oder Schmutz wird die Reibungskraft reduziert.

c) Standfestigkeit der Ladung: Das Ladegut steht sicher, wenn die Schwerpunkthöhe kleiner ist als die halbe Breite seiner Grundfläche. Zusätzlich muss der Standsicherheitsbeiwert berücksichtigt werden.

d) Sicherungskraft und Vorspannkraft: Die Sicherungskraft ist die Kraft, die über Sicherungsmassnahmen aufgebracht werden muss. Sie berechnet sich aus den auftretenden Beschleunigungs-, Flieh- und Bremskräften abzüglich der Haltekraft durch die Reibung. Um die Vorspannkraft zu erzeugen, werden Ratsche oder Spindelspanner eingesetzt.

4. Bei der Ladungssicherung unterscheidet man zwischen Ladungssicherung durch Formschluss, Ladungssicherung durch Kraftschluss und kombinierter Ladungssicherung.

5. Die Ladungssicherung durch Formschluss wird durch lückenloses Verladen der Last oder durch die Zurrtechnik des Direktzurrens realisiert.

6. Eine formschlüssige Ladungssicherung gegen das Verrutschen kann durch bündiges und lückenloses Verladen der Fracht in Verbindung mit der Stirnwand und den Seitenwänden des Fahrzeugs erfolgen. Als Hilfsmittel werden bei dieser Technik Zurrgurte, Klemmstangen und Sperrstangen verwendet. Auch Stausäcke und rutschhemmendes Material, wie zum Beispiel Matten, können zum Einsatz kommen, um zu verhindern, dass sich die Ladung auf der Ladefläche bewegt.

7. Beim Direktzurren wird die Fracht mithilfe von Zurrmitteln in ihrer Position auf der Ladefläche gehalten. Ladebalken oder Stirnwand werden durch Spanngurte ersetzt und wirken so als Laderaumbegrenzung.

8. Die Ladungssicherung durch Kraftschluss wird durch Niederzurren der Ladung auf der Ladefläche des Fahrzeugs gewährleistet. Dabei wird die Ladung auf die Ladefläche gepresst, wodurch sich die Reibung erhöht. Hier sollte grundsätzlich „rutschhemmendes Material“ verwendet werden, um den Aufwand an Zeit und Material zu reduzieren.

9. Einen wichtigen Beitrag zur Warensicherheit leistet auch die Verpackung der Waren durch die Versender. Diese muss den im Transport üblichen physikalischen Wechselbeanspruchungen während des Transportes und des speditionellen Güterumschlags entsprechen. Hierzu zählen transportbedingte Vibrationen und Erschütterungen durch Quer- und Längsbeschleunigungen, abrupte Brems- und Ausweichmanöver zur Vermeidung einer Unfall-, bzw. Gefahrensituation und Prellungen an Ladeeinheiten. Die Ware muss im kantenschlüssigen Verbund zum Ladungsträger, zum Beispiel einer Palette, kompakt abgepackt sein, um vor handling- und transportbedingten Einflüssen geschützt zu sein.

10. Im Fall nicht ordnungsgemässer Ladungssicherung sind der Fahrer oder die Fahrerin, das Verladepersonal und der Versender haftbar.

Alles verstanden? Testen Sie sich selbst mit unserem Quiz zur Warensicherung.

Dieser Beitrag entstand mit der freundlichen Unterstützung von Sven Eckmann, Leiter Kompetenzzenter Romandie, ASTAG.
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